In Baden-Württemberg dürfen 2024 erstmals 16- und 17-jährige wählen und gewählt werden
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 29. März 2023 eine historische Entscheidung getroffen. Zum ersten Mal können bei der Kommunalwahl 2024, die am 9. Juni zusammen mit der Europawahl stattfindet, minderjährige Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren nicht nur ihr aktives Wahlrecht ausüben (seit 2014), sondern sie können als Kandidaten für Gemeinderäte antreten. Damit betritt Baden-Württemberg bundesweit Neuland. In allen anderen Bundesländern können nur volljährige Kandidaten gewählt werden.
Junge Menschen sollen durch junge Ratsmitglieder direkt repräsentiert werden. Ihre Interessen und Bedürfnisse sollen mehr Gewicht bekommen, Jugendliche sollen sich und ihre Anliegen von der Politik ernstgenommen fühlen. Davon erhoffen sich die Befürworter der Gesetzesänderung, dass sich mehr junge Menschen politisch engagieren. Wählen dürfen 16- und 17-Jährige bei den Kommunalwahlen im Südwesten schon seit 2014. Der für Kommunen zuständige Innenminister Thomas Strobl (CDU) fasste die Intention des Gesetzes bei der Einbringung des Gesetzentwurfs „zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und anderer Vorschriften“ in den Landtag so zusammen:
„Wir wollen (…) nun den nächsten Schritt gehen, um junge Menschen noch mehr und noch früher in die Kommunalpolitik einzubinden. Entscheidungen und Maßnahmen auf der kommunalen Ebene beeinflussen das Lebensumfeld junger Menschen in besonderem Maß. Sie sollen deshalb auch selbst an der demokratischen Willensbildung in den örtlichen Gremien mitwirken können. Aktives und passives Wahlrecht werden also nun zusammengeführt und harmonisiert.“
Skeptiker formulieren rechtliche Bedenken. Sie führen besonders die fehlende Volljährigkeit und die damit einhergehende eingeschränkte Geschäftsfähigkeit der 16- und 17-Jährigen möglichen Mandatsträger an. Es gibt aber auch Zweifel an der notwendigen Reife der potenziellen jungen Kandidaten bzw. dann Gewählten.
Werden sich die Hoffnungen erfüllen? Ist die kommunale Ebene überhaupt attraktiv für Jugendliche? Ist das Gesetz überhaupt verfassungskonform? Darüber gehen die Meinungen zum Teil weit auseinander.
Wir von der WFF tragen die Entscheidung des Landtags gerne mit und bieten über unsere Liste auch jungen Menschen die Gelegenheit, sich in der politischen Arbeit unserer Gemeinde zu engagieren.