Änderung der Landesbauordnung mit Auswirkungen auf Nachbarn
Seit dem 25. November 2023 ist eine Änderung der Landesbauordnung Baden-Württemberg in Kraft, welche sich insbesondere auf die Nachbarn auswirkt. Darauf machte in den letzten Wochen sowohl das Landratsamt Enzkreis als auch die Gemeindeverwaltung Friolzheim aufmerksam. Da diese Änderung vor allem angrenzende Nachbarn betrifft, wollen wir an dieser Stelle nochmal daran erinnern.
Wurden seit Jahrzehnten in Baden-Württemberg alle von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Angrenzer informiert und beteiligt, werden künftig bei neu eingereichten Bauvorhaben nur noch dann Nachbarn in Kenntnis gesetzt, wenn von nachbarschützenden Festsetzungen abgewichen oder befreit werden soll. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die eingereichte Planung die erforderlichen Abstandsflächen nicht einhält.
Die Neuregelung, die bereits in vielen anderen Bundesländern gängige Praxis ist, soll die Verwaltung entlasten. Ob der Landesgesetzgeber mit dieser Änderung den angrenzenden Nachbarn allerdings einen Gefallen getan hat, darf bezweifelt werden. Diese erhalten damit nämlich keinerlei Informationen mehr über neue Bauvorhaben auf den angrenzenden Grundstücken. Manch einer wird dann wohl überrascht sein, wenn nebenan der Bagger aufs Grundstück rollt.
Um Unklarheiten und Ärger zu vermeiden, empfiehlt die Baurechtsbehörde allerdings, »die Nachbarn freiwillig zu informieren und offen und transparent das Bauvorhaben im Sinne einer guten Nachbarschaft zu kommunizieren«