Was ist bei der Beantragung der Unterlagen für die Briefwahl zu beachten?
Die Beantragung eines Wahlscheins bzw. von Briefwahlunterlagen kann laut Kommunalwahlordnung § 10 bis zum 2. Tag vor der Wahl beantragt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Gemeinde. Die meisten Gemeinden bieten inzwischen die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über das Internet zu beantragen. Ein frühestmöglicher Zeitpunkt wird hier nicht genannt.
Die Wahlunterlagen werden laut § 11 der Kommunalwahlordnung auch ins Ausland an Sie versandt. Wörtlich heißt es hier in Absatz 6: „Postsendungen sind von der Gemeinde freizumachen. Die Gemeinde übersendet dem Wahlberechtigten Wahlschein und Briefwahlunterlagen mit Luftpost oder einer anderen schnelleren Versendungsart, wenn sich aus seinem Antrag auf Erteilung des Wahlscheins ergibt, dass er aus einem außereuropäischen Gebiet wählen will, oder wenn eine schnellere Versendungsart sonst geboten erscheint. Der Wahlbriefumschlag, der den Briefwahlunterlagen beizufügen ist, ist freizumachen, sofern nicht anzunehmen ist, dass der Wahlberechtigte den Wahlbrief außerhalb des Bundesgebiets aufgeben, sich einer anderen Versendungsart bedienen oder den Wahlbrief beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses abgeben will.“