Ist mein Wahlschein trotz Korrekturen noch gültig?
Sie brauchen sich keine Sorgen machen. Sie können durchaus ihre ursprüngliche Stimmabgaben korrigieren, wenn Sie sie durchstreichen und ihre neue Stimmengewichtung eindeutig vergeben. Der Stimmzettel ist weiterhin gültig. Entscheidend ist immer, das Ihre Absicht eindeutig erkennbar ist. Ungültig wird er nur, wenn sie ergänzende Bemerkungen hinzufügen, zu viele Stimmen abgeben oder ihn durchreißen. Bei der Wahl im Wahllokal können Sie aber auch neue Stimmzettel verlangen.